Als barrierefrei bezeichnet man eine Gestaltung der baulichen Umwelt, sowie von Information und Kommunikation, so dass diese alle Menschen in derselben Weise nutzen können - egal ob mit oder ohne Behinderung.
Im außerdeutschen Sprachgebrauch wird dieser Zustand eher als „Zugänglichkeit" (engl.: Accessibility) bezeichnet. Der im deutschen Sprachraum in diesem Zusammenhang auch kursierende Begriff „behindertengerecht" wird zunehmend ungebräuchlich, da er nur einen Teil der Bedeutung von Barrierefreiheit erfasst:
Das Prinzip der Barrierefreiheit ist eine weitergehende Sichtweise, die nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen unterscheidet. Beispielsweise profitieren auch ältere Menschen (mit Rollator oder Gehstock) und Personen mit Kleinkindern (Kinderwägen) - ohne ausdrückliche Behinderung - von der Zugänglichkeit. Analog gilt dies auch für Hörgeräteträger (Induktionsschleifen) oder für Menschen die schlecht sehen (große Schrift, gute Kontraste).
Beim Errichten von Gebäuden, aber auch beim Planen von Veranstaltungen, sollen die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt werden. Dieses Verständnis der Barrierefreiheit wird auch „Design für Alle" oder „universelles Design" genannt. Hier spielt auch die demografische Entwicklung eine zunehmende Rolle für die Bedeutung der Barrierefreien Umweltgestaltung. So wird sich in Deustchland die Zahl der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2050 nahezu verdreifachen, von heute knapp vier Millionen auf zehn Millionen.
Im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen § 4 wird das so ausgedrückt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Mitr der Unterzeichung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 verpflichtet, im öffentlichen Raum Barrierefreiheit herzustellen. Bei Neubauten gelten entsprechende Vorschriften, eine Umgestaltung bestehender Gebäude kann nur Schritt für Schritt geschehen.
Diözese Würzburg
Auch die Diözese Würzburg unterhält viele öffentlich zugängliche Gebäude. Außerdem sollen die kirchlichen Angebote vom Selbstverständnis her für alle Nutzer ohne besondere Erschwernis und auch ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Das reicht von den Gottesdiensten über die Angebote der Seelsorge bis hin zu den Bildungsmaßnahmen und Informationskanälen.
Das katholische Seniorenforum und die Seelsorge für Menschen mit Behinderung wollen mit ihrer Fachlichkeit und entsprechenden Impulsen diesen Prozess voran treiben. Denn Barrierefreiheit beginnt als erster Schritt im Kopf: mit der Wahrnehmung der Situation vor Ort und dem Nachdenken, wie man Hemmnisse abbauen könnte.
Hier finden Sie einige Ideen und Anregungen dazu. Bitte sprechen Sie uns auch gerne persönlich an, wir versuchen gemeinsam gangbare Wege zu finden.
- Bereich "Zugänglichkeit" (Rollstuhlgerechte Eingänge, Wege, Aufzüge, WCs, Parkplätze)
- Bereich "Hören" (induktives Hören für Hörgeräteträger, Ausleuchtung von Sprecherplätzen)
- Bereich "Sehen" (Wege ohne Stolperfallen für Sehbehinderte, lesbare Drucksachen, Brailleschrift für Blinde)
- Bereich "Verstehen" (leichte Sprache, so dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten teilhaben können)
- Bereich "Gemeindeleben" (achtsame Gestaltung von Seelsorge und Veranstaltungen, so dass alle daran teilhaben können)
An dieser Stelle werden Sie demnächst noch weitere Informationen und auch gute Beispiele aus der Praxis in unserer Diözese finden.
Hier hoffen wir auch auf Ihre Unterstützung: Senden Sie uns gelungene Beispiele (Bilder, kurzer Text dazu) per Mail an: barrierefrei.bistum-wuerzburg@t-online.de